Der Deutsche Gießereitag ist die Bühne für starke Partner

Als Sponsor oder Fachaussteller präsentieren Sie Ihre Produkte, Lösungen und Services „zum Anfassen“ in der begleitenden Fachausstellung und machen Ihre Innovationskraft unmittelbar erlebbar. Maßgeschneiderte Sponsoringpakete sorgen für eine starke Logo- und Markenpräsenz im Veranstaltungsprogramm, in der gesamten begleitenden Kommunikation sowie direkt vor Ort.

Darüber hinaus bietet die Veranstaltung zahlreiche Gelegenheiten für qualifizierte Fachgespräche, gezielte Lead-Generierung und den Aufbau langfristiger, belastbarer Kundenbeziehungen. Positionieren Sie sich als relevanter Partner der Branche und schaffen Sie nachhaltige Sichtbarkeit dort, wo Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden.

 

 Der Wählen Sie den Auftritt, der zu Ihren Zielen passt (für Mitglieder des BDG)

 

 Der Wählen Sie den Auftritt, der zu Ihren Zielen passt (für Nicht-Mitglieder des BDG)

 
Stornierungsbedingungen zur Fachausstellung und zum Sponsoring (Stand: 02.12.2025)
Stornierungen durch den Veranstalter
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen (z. B. aufgrund von behördlichen Auflagen) abzusagen. Auch bei kurzfristiger Stornierung durch den BDG Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e.V. bestehen ausschließlich Ansprüche auf Rückerstattung von bereits gezahlten Rechnungsbeträgen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Stornierungen durch den Aussteller
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel bzw. das Datum des E-Mail-Eingangs.

Buchung eines Ausstellungsmoduls:
Bei Stornierung bis zum 28.02.2026 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 € erhoben.
Bei Stornierungen in der Zeit vom 01. bis 31.03.2026 werden 50 % des Rechnungsbetrages fällig.
Bei Stornierungen ab dem 01.04.2026 ist der volle Rechnungsbetrag zu zahlen.

Buchung einer Sponsoringvereinbarung:
Stornierungen sind bis auf folgende Ausnahmen nicht möglich:
Jede Vertragspartei ist dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
  • Die andere Vertragspartei schuldhaft gegen ihr obliegende wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstoßen hat und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie zwecklos oder der zur Kündigung berechtigten Vertragspartei nicht zumutbar ist.
  • Die andere Vertragspartei schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften, die für die Durchführung dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind, gegen die guten Sitten oder gegen Vereinsregeln, Verbandsregeln, Spielregeln oder Wettkampfordnungen verstoßen hat. Hierbei sind sich die Vertragsparteien einig, dass bereits der qualifizierte Verdacht eines schuldhaften Verstoßes der genannten Art einen zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grund darstellt.
Buchung eines Highlight-Ausstellerpaketes:
Bei Stornierung bis zum 01.04.2026 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3.000 € erhoben.
Danach ist der volle Rechnungsbetrag zu zahlen.

Durchführungsabweichung
Wir behalten uns vor, Termine, Inhalte und Durchführungsorte der Veranstaltungen zu ändern.

Fälligkeit
Die Rechnungen für die Teilnahme an unserer Veranstaltung werden mit Zugang fällig. Nur beglichene Rechnungen berechtigen zur Veranstaltungsteilnahme. Eine nur zeitweise Teilnahme an unserer Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Es gelten ausschließlich die hier dargestellten Stornierungsbedingungen.
Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Fragen zu Sponsoring und Fachausstellung?

Martin Vogt
Presse
T: +49(0)211/6871-107
martin.vogt@bdguss.de

Martin Seidenberg
Organisation
T: +49(0)211/6871-152
martin.seidenberg@bdguss.de